Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Verwaltung von eigenem Vermögen insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen