Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung (einschließlich der Stellung als Komplementärin) von Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar den Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz, betreiben.