Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften und die Finanzierung solcher Gesellschaften sowie die Beratung von und Geschäftsbesorgung für Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.