Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Gründung und der Erwerb von und die Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen, deren Verwaltung unter Einschluss der Ausübung der einheitlichen Leitung (Holding-Funktion) sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten.