Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an landwirtschaftlichen Gesellschaften gleich welcher Rechtsform sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen. Die Gesellschaft darf selbst Landwirtschaft betreiben (Produktion und Vermarktung) sowie alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.