Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Zwecke. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. Durchführung von Bildungsprojekten und die Veröffentlichung dieser Projekte. Darunter fallen unter anderem Projekte zur Sprachförderung der Kinder und Jugendlichen sowie zur unmittelbaren Förderung ihrer Kompetenzen im Bereich der MINT-Fächer und der Kulturbildung. b. Koordination, Ausweitung, Optimierung und Unterstützung bestehender Förderangebote gemeinnütziger Organisationen, die ebenfalls den oben genannten Zweck verfolgen. Hierbei wird die Gesellschaft u. a. informierend und koordinierend tätig werden, um die Förderungswirkung maßgeblich zu verstärken bzw. räumlich auszuweiten. c. Konzeptionierung, Errichtung und Pflege von Netzwerken zum Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie zur vorwiegend im Internet stattfindenden Vernetzung, z.B. durch digitale Plattformen. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft auch die dortige Bereitstellung von Informationen, die dazu dienen, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell schwachen Familien zu fördern. d. Zweckstiftende Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Vereinigungen der Kinder- und Jugendbildung. e. Sonstigen Maßnahmen und Vorhaben, die die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen unmittelbar fördern; hierunter fallen unter anderem die Übernahme von Ausbildungskosten oder Sachzuwendungen an Personen i. S. d. § 53 AO, die das Ziel haben, die Bildung und Erziehung unmittelbar zu fördern.