| Gegenstand | Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Zweck wird insbesondere verfolgt durch: 1. die Schaffung eines gemeinsamen lebenswissenschaftlich-medizinischen Forschungsraums, 2.a. die Unterstützung der Forschung der Gesellschafter, von der Grundlagenforschung bis zu lebenswissenschaftlich-medizinischen Anwendungen durch a. die Unterstützung der Realisierung von Spitzenberufungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und Anwerbung von Nachwuchstalenten für die Region, b. die Errichtung und Betrieb von gemeinsamen Hochtechnologieplattformen, c. das Einwerben (unterstützend für die Gesellschafter, aber auch eigenes Einwerben) von Drittmitteln, d. die Förderung von institutionenübergreifenden Programmen in Forschung und Lehre. (3) Die Gesellschaft verfolgt insbesondere folgende Ziele: 1. Die Lebenswissenschaften und Medizin in der Rhein-Neckar Region durch Verstärkung der kollaborativen Forschung durch Vernetzung von universitären und außeruniversitären Institutionen in der Region und auch darüber hinaus auf ein globales Spitzenniveau zu bringen. Das Land Baden-Württemberg soll durch Innovationen in diesen Bereichen in eine Spitzenstellung gebracht werden, mit erheblichem Nutzen für die Gesellschaft und anderen lebenswissenschaftlichen Einrichtungen. 2. Spitzenberufungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in gemeinsamen Schwerpunktbereichen zu befördern und zu realisieren sowie die Einwerbung national kompetitiver Mittel zu unterstützen oder diese selbst einzuwerben und zur Attraktivität der Region im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe beizutragen. 3. Die bestehenden Exzellenz- und Profilbereiche in den Grundlagen-, den Gesundheits- und den klinischen Wissenschaften sowie den Transfer bei den Institutionen durch technologisch herausragende Plattformen und Leuchtturmprojekte zu stärken und auszubauen. 4. Den wissenschaftlichen Nachwuchs durch institutionenübergreifende Programme in Forschung und Lehre zu fördern. 5. Die Translation in klinische Anwendungen und den Transfer durch die Technologietransfer-Einheiten bei den Institutionen in Produkte durch enge Zusammenarbeit der Institutionen zu fördern. Damit sollen einerseits die Prävention und Behandlung großer Volkskrankheiten vorangetrieben und andererseits neue Technologien für die Gesundheitswirtschaft entwickelt werden, um diese zu einer neuen Leitindustrie des Landes Baden-Württemberg auszubilden. Es ist Ziel, die für Translation und Transfer notwendigen Prozesse zwischen Gesellschaftern im Sinne der Vernetzung fortlaufend gemeinsam durch enge Abstimmung zu verbessern. (4) Die Gesellschafter sowie die Medizinischen Fakultäten Heidelberg und Mannheim unterstützen den Gegenstand, den Zweck und die Ziele der Gesellschaft; Nachschusspflichten im Sinne des § 26 GmbHG bestehen nicht. 5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand, dem Zweck und den Zielen der Gesellschaft dienen. |