Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Gesellschafter können nur natürliche und juristische Personen mit Gründereigenschaft i.S.d. § 95 SGB V sein.