| Gegenstand | - Immobilienmakler, - die Finanzberatung und Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen, - der Erwerb und die Verwaltung von Vermögen und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an Gesellschaften, die den Erwerb von Grundbesitz und dessen Entwicklung, Verwaltung und Verwertung zum Gegenstand haben, sowie die Wahrnehmung von Leitungs- und Managementfunktionen, - der Betrieb einer Internetplattform, auf der Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich zu präsentieren und Kapitalgeber zu gewinnen, - neben der Verwaltung eigenen Vermögens jedwede Form der Finanzierung von und der Beteiligung an Unternehmen sowie Immobilien und Immobilienprojekten, insbesondere die Vermittlung, Vergabe, Verwaltung und Syndizierung entsprechender Darlehen. Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch benötigen, sind insgesamt ausgeschlossen. |