Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung von bzw. an Unternehmen jeglicher Art auf eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung bei diesen Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleitungen jedweder Art, die zur Unterstützung und Förderung der Unternehmen in deren jeweiligen Geschäftsfeldern zweckdienlich sind, ferner die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin einer Personengesellschaft, wobei keine nach dem KWG genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden.