| Gegenstand | Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) sowie die Förderung von internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). Diese Zwecke sollen verwirklicht werden, insbesondere durch a) persönliches Mentoring von Personen mit Migrationsgeschichte, mit dem Ziel, diese Personen insbesondere bei ihrem beruflichen Aufstieg zu unterstützen, b) die Vergabe von finanzieller Förderung an Menschen mit Migrationsgeschichte für die Aus- und Weiterbildung im weiteren Sinne, c) die Bildung eines Netzwerks von Personen, die durch ihren persönlichen Hintergrund und ihre berufliche Stellung dazu beitragen können, Toleranz und Völkerverständigung in deutschen Unternehmen zu verbreiten und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Diese Personen werden als "Mentoren" oder als "Botschafter" für die Gesellschaft tätig und sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft an die Richtlinien der Gesellschaft gebunden. d) die Förderung des Völkerverständigungsgedankens durch Aktivitäten in sozialen Netzwerken, e) die gezielte Sensibilisierung von deutschen Unternehmen für die Chancen, die sich durch die Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte ergeben können, f) die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Seminare, Konferenzen und Jobmessen. Der Satzungszweck wird auch durch die Mittelbeschaffung und Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften für die Verwirklichung, steuerbegünstigter Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO) verwirklicht. |