Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Ziff. 5 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO). Die Zwecke der Körperschaft werden verwirklicht durch die Ausübung und Förderung von Theaterpädagogik und der Kunstform Theater für die Öffentlichkeit, insbesondere für Kinder-, Jugendliche und junge Erwachsene. Der Satzungszweck wird überwiegend verwirklicht durch Theaterprojekte und Theaterproduktionen an Schulen und soziale Einrichtung. Neben diesem Kerngeschäft, engagiert Theaterland sich für den Ausbau, Vernetzung und öffentliche Wahrnehmung von Theaterpädagogik in der Gesellschaft.