Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräu-ßern von Unternehmensbeteiligungen, die Verwaltung eigenen Vermögens, wobei die Gesellschaft keine nach dem Kreditwesengesetz, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtigen Geschäfte betreibt.