Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gegenstände des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist in erster Linie die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe i.S.v. § 75 SGB VIII. Ziel dieser Tätigkeit ist die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 Abs. 1 SGB VIII). Dieses Ziel wird u.a. durch die Gründung und den Betrieb einer Einrichtung zur Inobhutnahme von Jugendlichen verfolgt. Des Weiteren durch die Aus- und Fortbildung von Fachkräften. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Tätigkeiten, für die die Verfolgung gemeinnütziger Ziele nicht erforderlich ist.