Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen, die Verwaltung eigenen Vermögens, wobei die Gesellschaft keine nach dem Kreditwesengesetz, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtigen Geschäfte betreibt.