| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Förderung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere mittels a) Durchführung von unterschiedlichen Coachings, um das Selbstwertgefühl und die Eigenmotivation von solchen Personen zu stärken, die Täter oder Opfer von körperlicher oder seelischer Gewalt geworden sind oder aufgrund langjähriger Arbeitslosigkeit bzw. des Ausschlusses aus der Gesellschaft in ihrer Persönlichkeit "geschwächt" wurden. b) selbstlosen Unterstützungsmaßnahmen gegenüber Personen i. S. d. § 53 AO bzw. durch Krieg oder andere Katastrophen in Not geratenen Menschen (z. B. Obdachlose, Flüchtlinge), beispielsweise durch Lebensmittelausgaben bzw. mobile Lebensmittelversorgung oder die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Gegenständen (z. B. Schlafsäcke, Kleidung). c) Durchführung von Tanzkursen, Selbstverteidigungskursen, Basteltagen oder Ausflügen für Kinder und Jugendliche. d) Durchführung von Workshops, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, beispielsweise zu den Themen "gewaltfreie Kommunikation", "häusliche Gewalt", "Selbstverteidigung", "Erreichung persönlicher Ziele" oder "Stärkung des Ehrenamtes in der Gesellschaft. e) Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Einrichtungen durch Kooperationen oder andere steuerlich unschädliche Betätigungen i. S. d. § 58 AO. |