Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen jeder Art, insbesondere auch die Vermietung und Verpachtung dieser Vermögensgegenstände sowie deren Nutzung und Nutzungsüberlassung in jedweder Art und Weise. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich insbesondere um Anlagevermögen, Grundvermögen und Beteiligungen.