Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen, insbesondere: - der Erwerb von unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Bebauung, - der Erwerb von bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, - die Verwaltung, Vermietung und Verwertung des Grundbesitzes und grundstücksgleichen Rechten, - das Eingehen, Halten und Verwerten von Beteiligungen an grundstücksverwaltenden Gesellschaften. Verwaltung von fremden Vermögen gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) u.a. von WEG Gesellschaften, von Eigentumswohnungen, von Mietwohnungen, von gewerblichen Räumen, etc. Geschäfte gemäß §§ 34c GewO sind zulässig.