Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
der Betrieb eines Bauträgerunternehmens, der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung, die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, sowie Vorbereitung, Durchführung und Baubetreuung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen auf eigene oder fremde Rechnung.