Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Beteiligung an deutschen Gesellschaften gleich welchen Geschäftsgegenstands, der Verkauf eigener Beteiligungen an solchen Gesellschaften und die Verwaltung anderer Gesellschaften deutschen Rechts sowie die Übernahme der persönlichen Haftung an deutschen Gesellschaften.