Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.