Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. in steuerlichen Angelenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten, 3. auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten, 4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren sowie, 5. treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.