Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Erzielung von Einnahmen aus Social-Media-Kanälen, TV-Auftritten, Werbung und ähnlichen Leistungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, Zweigniederlassungen errichten sowie Teile des Unternehmens auf Tochtergesellschaften ausgliedern.