Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. § 52 AO, insbesondere die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsausbildung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, vor allem im Rahmen einer mit einem Krankenhaus verbundenen Ausbildungsstätte im Sinne des KHG. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Ausbildungsstätten im Heilmittelbereich und der Pflege, insbesondere für die Fachrichtung "Hebamme, Entbindungspfleger" (vgl. § 2 Nr. 1 a lit. c) KHG). Die Gesellschaft ist im Rahmen der §§ 51 ff AO auch berechtigt, alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen, die dem Geschäftszweck dienlich sind, einzugehen.