Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Verlegung von Erdkabeln, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, von Glasfaserkabeln, ohne Anschlüsse.