Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei der Biewald und Feit Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG.