Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb eines Forschungsinstituts - die Förderung wissenschaftlicher Projekte auf den Gebieten der Informatik und Informationstechnik, insbesondere den Bereichen User Experience, Mensch-Computer-Interaktion, Künstliche Intelligenz und Personalisierungssysteme, beispielsweise durch die Durchführung von und Beteiligung an Forschungsprojekten, Vergabe und Unterstützung von Forschungsprojekten an öffentliche und private Forschungseinrichtungen, Unterstützung von Case Studies, Vergabe von Stipendien und Vergabe finanzieller Mittel. -die Förderung des öffentlichen Austauschs von Wissenschaft und Forschung, beispielsweise durch die Durchführung von Konferenzen, Seminaren und Exkursionen sowie wissenschaftliche Publikationen -die Förderung der Volks- und Berufsbildung zur Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses beispielsweise durch die Vergabe von Stipendien, Einbindung junger Forscher:innen in die Forschungsprojekte sowie Angebote zur Studien- und Berufsorientierung.