Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Handel mit technischen Geräten, insbesondere mit Speichermedien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, soweit dies keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedarf.