Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Beratung und die Vermittlung von Kapitalanlagen sowie die Erbringung von zulassungsfreien Dienstleistungen in den Bereichen Recht und Versicherung, insbesondere die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht vorgenommen.