Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Handel mit Stahl und Stahlprodukten sowie mit Eisen- und Nichteisenmetallen jeder Art und Produkten daraus, ebenso die Vermittlung solcher Handelsgeschäfte sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Vermietung von eigenen Immobilien.