Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere als Bauträger, die Vermittlung von Anzeigen sowie die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungsgeschäften nach § 34c GewerbeO, insbesondere in der Region Heilbronn.