Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und Betrieb von Einzelhandels- und Großhandelsgeschäften jeglicher Art, insbesondere von Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln.