Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
die Erfüllung von Verpflichtungen aus Versorgungszusagen einschließlich aller in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Geschäftstätigkeiten wie die Verwaltung und die Auszahlung von Betriebsrenten sowie das Halten von Kapitalanlagen aller Art und die Verwaltung eigenen Vermögens.