Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Zum einen der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums gemäß § 95 SGB V einschließlich der privatärztlichen und BG-ärztlichen Tätigkeit und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann ausgelagerte Praxisräume oder Nebenbetriebsstätten nach Maßgabe der einschlägigen berufs- und vertragsarztrechtlichen Regelungen betreiben und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern.