Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Vermögensverwaltung sowie Immobilienkauf/-vermietung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit gesetzlich zulässig. Die Gesellschaft darf keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen.