Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Erwerb und die Entwicklung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (auch in der Form von Wohnungs- bzw. Teileigentum) sowie deren Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Grundstücken jeglicher Art.