Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Eingehen von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, die treuhänderische Geschäftsführung, die Vertretung und Geschäftsbesorgung für verbundene Unternehmen, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.