Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb eines Bauträgerunternehmens, Erwerb, Verwaltung, Vermietung, Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, sowie Vorbereitung, Durchführung und Betreuung von Bauvorhaben.