Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Wertpapieren, Termingeschäften, Stillhaltergeschäften, Devisen, Rohstoffen, ETFs und Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, und nicht als Dienstleistung für Dritte, ausschließlich erlaubnisfrei sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.