Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten natürlicher und juristischer Personen für Internet-Portale sowie die genehmigungsfreie Abwicklung von Zahlungsvorgängen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZAG für in- und ausländische Unternehmen.