| Gegenstand | Die Tätigkeit als Generalunternehmer, der Trockenbau, Abrissarbeiten, der Garten- und Landschaftsbau, der Handel mit Baustoffen, das Bautentrocknungsgewerbe, das Bohren und Schneiden von Beton, das Legen von Boden, das Holz- und Bautenschutzgewerbe, die Verlegung von Kabeln im Hochbau, die keine Anschlussarbeiten darstellen, das Asphaltieren, ausgenommen das Asphaltieren im Straßenbau, das Einbauen von genormten Fenstern, Türen, Regalen oder anderen genormten Baufertigteilen. |