Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 738834
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
konrad Sachverständige GmbH
b)
Bruchsal
Geschäftsanschrift:
Zeiloch 5, 76646 Bruchsal
c)
Erstellung von technischen Gutachten im
Fahrzeugbereich. Die Gesellschaft erstellt
u.a. Gutachten nach einem eingetragenen
Unfallschaden. Ebenso werden
Fahrzeugwertermittlungen durchgeführt. Im
amtlichen Bereich wird u.a. die hoheitliche
Tätigkeit der Fahrzeughauptuntersuchung
nach § 29 StVZO und Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO durchgeführt
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Böcker, Rouven John, Ubstadt-Weiher,
*XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2020.
a)
25.01.2021
Hartmann
2
c)
Gegenstand redaktionell geändert; nun:
Erstellung von technischen Gutachten im
Fahrzeugbereich. Die Gesellschaft erstellt
u.a. Gutachten nach einem eingetretenen
Unfallschaden. Ebenso werden
Fahrzeugwertermittlungen durchgeführt. Im
amtlichen Bereich wird u.a. die hoheitliche
Tätigkeit der Fahrzeughauptuntersuchung
nach § 29 StVZO und Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO durchgeführt
Stammkapital
nun:
26.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2021 hat
beschlossen, das Stammkapital zur Durchführung der
Ausgliederung des Unternehmens unter der Firma "Konrad
Sachverständige, Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Rouven
Böcker, B.Eng. e.K", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim, HRA
709859) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Rouven
Böcker, Ubstadt-Weiher, geb. 22.06.1983, um 1.000 EUR zu
erhöhen, den Gegenstand des Unternehmens und den
Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 und 3 entsprechend zu
ändern.
b)
Der Einzelkaufmann Rouven John Böcker, Ubstadt-Weiher,
*XX.XX.1983, hat als Inhaber der Firma "Konrad
Sachverständige, Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Rouven
Böcker, B.Eng. e.K", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRA
709859) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der
Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 08.04.2021 und des
Versammlungsbeschlusses vom 08.04.2021 auf die
Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen
a)
29.04.2021
Kretzler
Abruf vom 01.04.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 738834
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
(Ausgliederung zur Aufnahme).
Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der
Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden
Rechtsträgers wirksam.
3
b)
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der
Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers
"Konrad Sachverständige, Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik
Rouven Böcker, B.Eng. e.K", Bruchsal (Amtsgericht
Mannheim HRA 709859) am 03.05.2021 erfolgt. Gemäß §
130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
a)
11.05.2021
Kretzler
Abruf vom 01.04.2024