Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.