Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und die Verwaltung von eigenem Vermögen. Ferner ist Gegenstand die Vermietung/Verpachtung von beweglichen Wirtschaftsgütern.