Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, ferner die Produktion und der Vertrieb von Lebensmitteln, insb. Teigtaschen, zudem der Betrieb von Gaststätten bzw. Restaurants und der An- und Verkauf eigener Immobilien sowie die Vermietung und Verpachtung derselben.