Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Bau, Betrieb und die Verwaltung von Golf- und anderen Freizeitanlagen, die Durchführung und Organisation von Golfturnieren, sowie die Vornahme aller Tätigkeiten, die der Förderung der Golf- und Freizeitgestaltung dienen.