Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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HRB 738234
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
RB Holding GmbH
b)
Mannheim
Geschäftsanschrift:
Fratrelstraße 4, 68167 Mannheim
c)
Das Verwalten von Vermögen,
insbesondere auch der Erwerb, das Halten,
das Verwalten und Veräußern von
Beteiligungen an Unternehmen jedweder
Rechtsform, sowie sonstiger damit im
Zusammenhang stehender
Dienstleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Baral, Riccardo Silvano Steinbert, Mannheim,
*XX.XX.1985
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2020.
a)
24.11.2020
Melzer
2
b)
Sitz verlegt; nun:
Karlsruhe
Geschäftsanschrift:
Landauer Straße 10, 76185 Karlsruhe
c)
Gegenstand geändert; nun:
Das Verwalten von Vermögen,
insbesondere auch der Erwerb, das Halten,
das Verwalten und Veräußern von
Beteiligungen an Unternehmen jedweder
Rechtsform, sowie sonstiger damit im
Zusammenhang stehender
Dienstleistungen; die Entwicklung eigener
Software sowie deren Vermarktung und
Verkauf; Erbringung von IT-naher
Dienstleistungen, insbesondere Beratung,
Konzeption und Weiterentwicklung von
Software.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 (Sitz)
und 2 (Gegenstand) beschlossen.
a)
04.08.2021
Kretzler
Abruf vom 01.04.2024