Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme von persönlicher Haftung und Geschäftsführung in anderen Unternehmen.