Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Tätigkeit als Bauträger, d. h. die Durchführung von Baumaßnahmen in eigenem Namen und für eigene Rechnung, der An- und Verkauf von Immobilien aller Art, die Tätigkeit als Generalübernehmer, d. h. die Durchführung von Baumaßnahmen für fremde Rechnung, jedoch unter Beauftragung von Subunternehmern, die Tätigkeit als Baubetreuer, d. h. die Durchführung von Baumaßnahmen in fremdem Namen und für fremde Rechnung, wobei die Baumaßnahmen jedoch durch Subunternehmer auszuführen sind.