Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von Taxen und Mietwagen, Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen, Beratung und Schulung von Taxifahrern und Taxiunternehmen (keine Rechtsberatung), Kurier- und Krankenfahrdienst sowie der Verleih von Fahrzeugen.